18 Löcher für Binz – Golfplatz steht laut Raumordnungsverfahren nichts im Weg
Schwerin, 19. Juli 2006. Der geplante Golfplatz am Rande des Ostseebades Binz auf Rügen ist mit dem Natur- und Umweltschutz vereinbar. Das ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, das jetzt im Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung abgeschlossen wurde. Der Anlage des Platzes steht aus raumordnerischer Sicht damit nichts im Weg.
Im Raumordnungsverfahren wurde insbesondere geprüft, ob das Vorhaben mit dem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet vereinbar ist und ob der Eingriff in gesetzlich geschützte Biotope ausgeglichen werden kann. Gemeinsam mit den Umweltbehörden sind entsprechende Auflagen erteilt worden.
Auf 70 Hektar am südlichen Ortseingang soll ein 18-Loch-Feld mit Klubhaus und Restaurant entstehen. Die Gemeinde verspricht sich von dieser Erweiterung des touristischen Angebots eine bessere Auslastung von Hotels und Ferienhäusern. Mit dem positiven Abschluss des Verfahrens verfügt die Gemeinde nun über Planungssicherheit für die Verhandlungen mit potenziellen Investoren.
Der Landkreis Rügen hat im Jahr 2004 ein Integriertes Golfentwicklungskonzept in Auftrag gegeben. Sechs geplante Standorte sind hinsichtlich ihrer Eignung für den Golftourismus untersucht worden. Dem Gutachten zufolge bietet Binz von allen Standorten die besten Möglichkeiten. Das Konzept empfiehlt insgesamt nicht mehr als fünf Golfplätze für die Insel. In Betrieb ist bislang lediglich eine 18-Loch-Anlage in der Gemeinde Karnitz.