Neue Bäderregelung für MV
Ab Januar tritt in Mecklenburg-Vorpommern die neue Bäderregelung in Kraft. Sie regelt die Sonntagsöffnung in ausgewählten Kur- und Erholungsorten sowie touristischen Schwerpunktgebieten des Landes. „Wir haben mit der neuen Regelung den Geltungsbereich genauer zugeschnitten und auch Teile der Innenstädte von Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg mit aufgenommen“ sagte Wirtschaftminister Jürgen Seidel am Mittwoch bei der Vorstellung.
Im Geltungsbereich der neuen Regelung dürfen Geschäfte sonntags zwischen 11:00 und 20:00 Uhr öffnen. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage und die Sonntage im Dezember außer dem 1. Advent. „Damit wurde in Mecklenburg-Vorpommern den Einwendungen von Kirchen und Gewerkschaften deutlich mehr Rechnung getragen als in anderen Bundesländern“, sagte Seidel.
Zur Vorbereitung einer Regelung war vom Minister ein Landesbeirat zur Anerkennung von Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr einberufen worden. Dieser sollte, unabhängig und an keine Weisungen gebunden, dem Wirtschaftsminister fachlich begründete Vorschläge für eine Aufnahme in die Bäder und Fremdenverkehrsregelung unterbreiten. „Wir sind den Vorschlägen weitgehend gefolgt“, sagte Seidel. „Gerade im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern sind die Öffnungszeiten und Angebote von besonderer Bedeutung.“
„Wir haben großen Wert darauf gelegt, die Branche mit einzubeziehen“, sagte Seidel. „Die Bäderregelung hat sich in Ortsteilen mit erhöhter touristischer Frequentierung bewährt. Sie wirkt saisonverlängernd und die erweiterten Einkaufsmöglichkeiten werden genutzt.“ Besonders wenn das Warenangebot mit Freizeit- und Erlebnisangeboten verbunden wird, führt das zu spürbaren Umsatzsteigerungen.
Grundlage der Bäderregelung § 10 des Ladenöffnungsgesetzes. Die Ermächtigungsgrundlage sieht jedoch auch deutliche Einschränkungen vor. Eine Freigabe des gewerblichen Sonntagsverkaufs kann ausnahmsweise in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr zugelassen werden.
Nach Auffassung des Beirates können Ausflugsorte und Ortsteile mit besonders starkem Fremdenverkehr diejenigen sein, die sich u. a. durch folgende Eigenschaften auszeichnen:
– Das Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt.
– Das Einkommen des Ortes erfolgt im wesentlichen Maße aus dem Tourismus.
– Touristische Sehenswürdigkeiten
– Besondere kulturelle Einrichtungen
– Besonders attraktive Angebote an Freizeiteinrichtungen
– Besondere kulturelle und sportliche Veranstaltungen/Events
– Anzahl der Übernachtungen
– Anzahl von Tagesausflügen
– Umfang der Bettenkapazität
– Vorhandensein tourismustypischen Einzelhandels
– Hafen/Marina mit starker touristischer Relevanz
Der Beirat kam überein, dass es im Ergebnis auf die Gesamtschau aller Kriterien ankommen muss, ob ein Ort/Ortsteil anerkannt werden sollte. Entsprechend diesem Vorschlag wurden 58 Kur- und Erholungsorte für eine Aufnahme in die Ausflugs- und Fremdenverkehrsverordnung vorgeschlagen.
Zusätzlich aufgenommen wurden: Malchow, Dömitz, Wustrow mit dem Ortsteil Wustrow, Barth (Hafenstrasse und das Gewerbegebiet am Mastweg), Ribnitz-Damgarten mit seinem Hafen, Markt und der Schaumanufaktur der Ostseeschmuck GmbH und Ueckermünde im Bereich der Belliner Straße. Ausschlaggebend war die gewachsene touristische Relevanz und Versorgungsfunktion dieser Ortsteile.
Abgelehnt wurden insgesamt 40 Orte und Ortsteile, 38 im Vergleich zur bisherigen Bäderregelung (darunter u. a. Penzlin, Ankershagen, Alt Schwerin, Parow, Prohn, Feldberg mit seinen Ortsteilen Konow, Fürstenhagen und Lichtenberg und mehrere Gemeinden auf Rügen).
Ursula Bulmann
30.03.2009 @ 10:30
Bäderregelung hin oder her,die privaten Unternehmen machen doch sowieso was sie wollen.Wer kontrolliert??
Ich arbeite in einem Juweliergeschäft und muß an den Feiertagen ob Karfreitag,Ostersontag und Ostermontag arbeiten,dazu kommt ab Mai jedes Wochenende bis Oktober und dann nur einen freien Tag in der Woche.Da fragt keiner wie man das aushält . Es geht doch keinem um die Gäste, sondern nur um Profit.
Ich arbeite gerne, aber hier kann ich nur von Ausnutzung sprechen.
Wäre schön wenn sich auch andere dazu äußern.
Ole Zollondz
26.12.2009 @ 10:41
Ich wohne in Binz direkt in der Hauptstrasse.Es ist Weihnachten und es interessiert den Ladenbesitzer nicht die Bohne.Es wird an Feiertagen wie an allen Sonntagen im Jahr geöffnet und das Ordnungsamt sieht weg.Es verdient der Ort ja immer mit.Das Gesetz gibt eine eindeutige Regelung, aber keiner hält sich drann. Es wird morgens um 9.00Uhr geöffnet und nicht vor 20.00Uhr geschlossen,im Sommer sogar erst um 22.30Uhr.Die lärmbelästigung ist sehr stark,da Rollcontainer durch die Gegend geschoben werden.Die Angestellten stehen die gesammte Zeit hindurch,da gibt es keinen Schichtwechsel.Das ganze an kirchlichen Feiertagen.Und so geht es das ganze Jahr hindurch.Wozu sitzen die Abgeordneten im Landtag zusammen und beschließen Gesetze wie die Bäderregelung,wenn sie keiner gewillt ist einzuhalten? Es verdienen alle mit und da werden die Rechte der angestellten und Anwohner mit Füßen getreten.
Thomas
27.12.2009 @ 22:02
Ja das ist aber nicht eine Frage der rechtlichen Regelung sondern, vielmehr wie wird dies von den lokalen Ordnungsbehörden umgesetzt. Wenn Sie eine schriftliche Beschwerde schreiben, muss das Ordnungsamt Binz reagieren.