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Thomas Gutteck

Thomas Gutteck ist der Betreiber von Ostsee-Urlaubs-Ferienwohnung.de. Seit mehr als 10 Jahren im Tourismus an der Ostsee tätig, begegnen einem viele interessante Themen, welche hier veröffentlicht werden. Zusätzlich bieten wir in Kooperation die Möglichkeit der Online Buchung von Urlaubsunterkünften an der Ostsee an.

3 Comments

  1. Ursula Bulmann
    30.03.2009 @ 10:30

    Bäderregelung hin oder her,die privaten Unternehmen machen doch sowieso was sie wollen.Wer kontrolliert??
    Ich arbeite in einem Juweliergeschäft und muß an den Feiertagen ob Karfreitag,Ostersontag und Ostermontag arbeiten,dazu kommt ab Mai jedes Wochenende bis Oktober und dann nur einen freien Tag in der Woche.Da fragt keiner wie man das aushält . Es geht doch keinem um die Gäste, sondern nur um Profit.
    Ich arbeite gerne, aber hier kann ich nur von Ausnutzung sprechen.

    Wäre schön wenn sich auch andere dazu äußern.

  2. Ole Zollondz
    26.12.2009 @ 10:41

    Ich wohne in Binz direkt in der Hauptstrasse.Es ist Weihnachten und es interessiert den Ladenbesitzer nicht die Bohne.Es wird an Feiertagen wie an allen Sonntagen im Jahr geöffnet und das Ordnungsamt sieht weg.Es verdient der Ort ja immer mit.Das Gesetz gibt eine eindeutige Regelung, aber keiner hält sich drann. Es wird morgens um 9.00Uhr geöffnet und nicht vor 20.00Uhr geschlossen,im Sommer sogar erst um 22.30Uhr.Die lärmbelästigung ist sehr stark,da Rollcontainer durch die Gegend geschoben werden.Die Angestellten stehen die gesammte Zeit hindurch,da gibt es keinen Schichtwechsel.Das ganze an kirchlichen Feiertagen.Und so geht es das ganze Jahr hindurch.Wozu sitzen die Abgeordneten im Landtag zusammen und beschließen Gesetze wie die Bäderregelung,wenn sie keiner gewillt ist einzuhalten? Es verdienen alle mit und da werden die Rechte der angestellten und Anwohner mit Füßen getreten.

  3. Thomas
    27.12.2009 @ 22:02

    Ja das ist aber nicht eine Frage der rechtlichen Regelung sondern, vielmehr wie wird dies von den lokalen Ordnungsbehörden umgesetzt. Wenn Sie eine schriftliche Beschwerde schreiben, muss das Ordnungsamt Binz reagieren.

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