RRV greift bei Arbeitslosigkeit
Greift meine Reiserücktrittsversicherung bei plötzlicher Arbeitslosigkeit? Wie sieht es aus, wenn ich meinen Job unerwartet schnell zurück bekomme? Oder eine neue Beschäftigung erhalte?
Die aktuelle Finanzkrise wirft sicher einige Fragen für Arbeitnehmer auf. Und dazu zählt auch der verdiente Jahresurlaub.
Unser Reisepartner, die Europäische Reiseversicherungs AG hilft genau in diesen Fällen. Wenn Sie jetzt eine unserer Unterkünfte buchen, sind neben den allgemein geltenden Gründen für einen Reiseabbruch, auch betriebsbedingte Gründe versichert. Der Vorfreude auf den lang ersehnten Jahresurlaub an der Ostsee steht demnach nichts im Wege. Urlaub buchen und im Zweifelsfall problemlos zurücktreten können.
Wer also wegen der aktuellen wirtschaftlichen Lage Angst vor dem Jobverlust hat, muss deshalb nicht auf eine langfristige Urlaubsplanung verzichten. Unsere Reiserücktrittsversicherung der Europäischen Reiseversicherungs AG behandelt eine betriebsbedingte Kündigung als einen versicherten Rücktrittsgrund. Das gleiche gilt für die Wiederaufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nach der Arbeitslosigkeit.