Urlaubsland MV bietet hervorragende Bademöglichkeiten
Schwein (mvz). Das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern bietet mit 381 km Außenküste, 1.562 km Bodden- und Haffküste, 2.033 Binnenseen hervorragende – bewachte und unbewachte – Bademöglichkeiten. Die Badestellenempfehlung des Sozialministeriums regelt angesichts der vielfältigen Bademöglichkeiten an öffentlichen Gewässern im Land die Anforderungen an die Aufsicht von eingerichteten oder betriebenen Badestellen. Es gibt ein dichtes Netz derartiger Badestellen im Land. Wer dort baden geht, kann im Notfall mit schneller und professioneller Hilfe durch die Rettungsdienste – die oft ehrenamtlich arbeiten – rechnen.
Das Sozialministerium weist angesichts der gegenwärtig extremen Witterungsbedingungen erneut darauf hin, sich beim Baden nicht unnötig in Gefahr zu bringen und mögliche Gefährdungen der eigenen Sicherheit vor dem Baden abzuschätzen.
Zum verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit gehört es, nicht angetrunken, nicht in unbekannten Gewässern und nicht in unsicheren Situationen zu baden. Auch der eigene Gesundheitszustand muss jederzeit berücksichtigt werden. Eltern müssen ihre Kinder beaufsichtigen und sie über die Gefahren beim Baden aufklären.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind laut Rettungsdienstgesetz Träger des Rettungsdienstes einschließlich der Wasserrettung. Damit haben sie sicherzustellen, dass der Rettungsdienst bei Unfällen auch die Uferregionen erreicht.
Das Kurortgesetz schreibt den derzeit 57 Kur- und Erholungsorten im Land vor, dass sie über einen bewachten Badestrand verfügen müssen. Bei Badestellen, für deren Benutzung ein Eintrittsgeld verlangt wird, ist der Betreiber aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht und des mit der Zahlung des Eintrittsgeldes zu Stande gekommenen Vertrages zivilrechtlich verpflichtet, den Badebetrieb zu beaufsichtigen. Viele Gemeinden lassen auch solche Badestellen bewachen, an denen sie keinen Eintritt verlangen.